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ALLGEMEINE MIET- & ZAHLUNGSBEDINGUNGEN PARTY RENT GROUP

ALLGEMEINE HANDELSBEDINGUNGEN PARTY RENT GROUP

gültig ab 1.7.2019

ALLGEMEINES

ZUSTANDEKOMMEN EINES VERTRAGS

Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen des Vermieters.

Der Inhalt und der Umfang des Mietvertrags entsprechen der

schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters. Abweichende oder

ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn sie durch den Vermieter

schriftlich bestätigt werden.

Alle Angebote, die durch den Vermieter gemacht werden, sind unverbindlich.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die im Zusammenhang

mit der Abgabe des Angebots anfallenden Kosten dem Mieter

in Rechnung zu stellen. Der Vermieter behält sich zu jeder Zeit das

Recht vor, in individuellen und speziellen Fällen von den allgemeinen

Mietbedingungen abzuweichen.

MIETPREISE

Der Mietpreis eines Artikels wird auf Grund der jüngsten Preisliste exkl.

MwSt. festgelegt und gilt für einen Kalendertag.

Für den zweiten Kalendertag berechnen wir 25% der Grundmiete; für

jeden weiteren werden Tag 15% der Grundmiete berechnet.

Die Mindestauftragsgröße beträgt EUR 100,00.

KAUTION

Wir berechnen eine Kautionssumme in Höhe von 25% des Gesamtmietpreises.

Bei korrekter Rückgabe des Mietobjekts wird die Kautionssumme

durch den Vermieter so schnell wie möglich an den Mieter

zurückgezahlt.

ZAHLUNGSWEISE

Der Gesamtmietbetrag wird durch den Mieter ohne Vorbehalt spätestens

bei der Warenübergabe des Mietobjekts gezahlt.

MIETZEITRAUM

Das Mietobjekt wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zeitraum

zur Verfügung gestellt. Für eine Verlängerung dieses Zeitraums ist

die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Der Vermieter

hat danach das Recht, einen zusätzlichen Mietbetrag auf Grund

der oben genannten Preisliste und eventuelle zusätzlich entstandene

Kosten in Rechnung zu stellen. Wenn der Mieter das Mietobjekt nicht

zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den

Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums

darüber informieren.

HAFTUNG

Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus

der Benutzung des Mietobjekts resultieren. Bei Verlust oder Beschädigung

des Mietobjekts ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch

für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden,

wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch,

Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus.

Wenn der Schaden noch repariert werden kann und die Kosten dafür

nicht höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Artikels, muss

der Mieter die Reparaturkosten ersetzen. In allen anderen Fällen wird

der Wiederbeschaffungswert dem Mieter in Rechnung gestellt.

Der Mieter haftet uns gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese

wegen Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren,

gegen uns geltend machen können. Der Vermieter haftet niemals für

direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung

des Mietobjekts durch unsere Arbeitnehmer, durch von unserer

Seite aus eingeschaltete Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder

Art am Mietobjekt oder durch andere uns zuzuschreibende Ursachen

entstanden sind, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz

oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht; in diesem letzteren

Falle bleibt unsere Haftung auf einen Betrag gleich dem vereinbarten

Mietpreis beschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit wird die Haftung des

Vermieters ausgeschlossen. Verletzungsschäden, Betriebsschäden

und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von unserer

Haftung ebenfalls vollständig ausgeschlossen. Beim vereinbarten

Transport des Mietobjekts durch den Vermieter steht der Mieter dafür

ein, dass der Vermieter einen Zugangsweg nutzen kann, der für LKW

von 40 Tonnen geeignet ist. Schaden am Gelände und/oder an den

Gebäuden geht zu Lasten des Mieters. Sofern die vom Mieter geplante

Veranstaltung sich zu einem im öffentlichen Fokus stehenden Thema

verhält (z. B. politische Veranstaltung einer Partei, einer politischen

Gruppierung, etc.) informiert dieser unverzüglich, in jedem Fall nach

Möglichkeit vor Abschluss des Vertrages, den Vermieter. Diesem wird

das Recht eingeräumt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Mieter haftet

auf weitergehenden Schadensersatz, sofern er gegen seine Pflicht zur

unverzüglichen Information verstoßen hat.

VERSICHERUNG

Das Mietobjekt ist nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter

über, sobald dieser das Mietobjekt in Empfang nimmt. Der Vermieter

rät daher, das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses einschließlich

der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.

VERFÜGBARKEIT

Die durch den Vermieter nicht rechtzeitig erfolgende Zurverfügungstellung

des Mietobjekts bzw. die nicht rechtzeitig erfolgende Abholung

durch den Vermieter oder die sonstige nicht rechtzeitige Erfüllung

von Verpflichtungen gegenüber dem Mieter, kann dem Vermieter nicht

angelastet werden, wenn dies die Folge höherer Gewalt ist, wozu in

jedem Falle zählen: schlechtes Wetter, Brand, Explosion oder Ausströmung

gefährlicher Stoffe und/oder Gase oder diesbezügliche Gefahr,

Versäumnisse des Mieters oder Dritter wie etwa von Zulieferern oder

Transporteuren, Krankheit von nicht einfach zu ersetzendem Personal,

Besatzung oder Blockade oder behördliche Maßnahmen und Terrorismus.

Außer, wenn die Erfüllung als dauerhaft unmöglich zu betrachten

ist, ist die Auflösung des Mietvertrags durch den Mieter wegen

nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des Mietobjekts erst möglich,

nachdem der Mieter dem Vermieter, unter Berücksichtigung aller

Umstände, schriftlich eine angemessene nähere Frist zur Erfüllung

gesetzt hat und auch innerhalb dieser näheren Frist keine Erfüllung

stattgefunden hat.

Wenn der Mieter bei Erhalt des Mietobjekts ein Versäumnis oder eine

Beschädigung feststellt, wodurch das Mietobjekt nicht benutzt werden

kann, hat er das Recht auf gleichwertiges Ersatzmaterial. Das Mietobjekt

darf durch den Mieter ausschließlich entsprechend der Bestimmung

und für das vereinbarte Projekt benutzt werden; es darf deshalb

ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht Dritten zur Benutzung

überlassen werden. Wenn wir dem Mieter die schriftliche Zustimmung

erteilen, das Mietobjekt Dritten zur Benutzung zu überlassen, bleibt

der Mieter unverändert verpflichtet, alle seine Verpflichtungen, die aus

unseren Vermietungs- und Zahlungsbedingungen resultieren, zu erfüllen.

INFORMATIONSPFLICHT DES MIETERS

Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich informieren, wenn:

• das Mietobjekt bei der Anlieferung nicht vollständig ist

(max. 2 Stunden nach der Warenübergabe),

• das Mietobjekt beschädigt ist (max. 2 Stunden nach der Warenübergabe),

• das Mietobjekt gestohlen wurde oder auf andere Weise verloren

gegangen ist.

ANNULLIERUNG

Die Annullierung eines Auftrags ist bis spätestens 6 Monate vor Beginn

des Ereignisses möglich. Der Auftrag muss dann schriftlich annulliert

werden. Die bis dahin entstandenen Kosten werden jedoch in Rechnung

gestellt. Bei einer Annullierung zu einem späteren Zeitpunkt

wird der vollständige Mietpreis berechnet, außer wenn die Güter noch

vermietet werden können. In diesem Falle werden nur 25% des ursprünglichen

Betrags in Rechnung gestellt.

URHEBERRECHT

Der Vermieter behält sich jederzeit das Recht vor, an Orten, an denen

Mietmaterial des Vermieters steht, zu Marketingzwecken des Vermieters

Fotoproduktionen, Videoaufnahmen usw. zu machen.

ABBILDUNGEN / FOTOS

Abbildungen und Fotos in Katalogen, Broschüren und Mailings, sowie

in Internetseiten und Multimedia- Präsentationen auf CD und DVD

können von der Wirklichkeit abweichen. Dies gilt insbesondere für

Tischdecken, da dies Naturprodukte sind und somit Farbunterschiede

nicht immer völlig ausgeschlossen werden können.

DATENSCHUTZ

Der Vermieter speichert die mitgeteilten personenbezogenen Daten

des Mieters. Diese beinhalten Informationen, die eine Identifikation

der Person oder des Unternehmens ermöglichen wie z.B. den Namen,

die Anschrift, die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse.

Die Daten werden zur Abwicklung der mit dem Mieter geschlossenen

Verträge genutzt. Darüber hinaus werden die vom Mieter übermittelten

Daten (insbesondere die Firma, der Name, die Adresse und/oder die

E-Mail-Adresse des Mieters) an die Party Rent Bomers GmbH, Am

Busskolk 16-22, 46395 Bocholt, zum Zweck der zentralen Datenverarbeitung

zur Übermittlung von Angeboten und Informationen (Werbung)

über neue Waren und Dienstleistungen übermittelt.

Wenn der Mieter Waren oder Dienstleistungen anfordert, werden weitere

Angaben zum Vertrag, Bankverbindung, Kreditkarte oder Kundennummer

gespeichert. Alle in diesem Zusammenhang angegebenen

Daten werden vom Vermieter im Bedarfsfall an mit dem Vermieter

zusammenarbeitende Drittunternehmen wie Franchisepartner, Banken

oder Sparkassen, Inkassobüros oder Rechtsanwälte übermittelt,

um zur Abwicklung seiner Aufträge genutzt zu werden.

Soweit der Mieter die bei dem Vermieter oder der Party Rent Franchise

GmbH gespeicherten Daten abrufen, ändern oder löschen möchte,

kann der Mieter dies dem Vermieter oder der Party Rent Franchise

GmbH jederzeit per Post, per E-Mail oder telefonisch mitteilen.

INVENTAR

Die Verpflichtungen des Mieters

Abholen, Abliefern und Retournieren

Wenn der Mieter das Mietobjekt selbst abholt, muss er die Bestellung

selbst auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren.

Außerdem muss der Mieter selbst für einen vorschriftsmäßigen Transport

Sorge tragen. Das Mietmaterial muss in einem geschlossenen

Fahrzeug transportiert werden. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes

vereinbart ist, werden die Güter durch den Mieter selbst abgeholt

und zurückgebracht. Ab einer Mindestauftragsgröße von EUR

350,00 ist der Transport durch Party Rent gegen Aufpreis möglich.

Die Lieferung wird dann so eingeplant, dass das Mietobjekt vor Beginn

des Ereignisses dem Kunden zur Verfügung steht. Der Vermieter

kann nicht für eine verspätete Lieferung infolge höherer Gewalt haftbar

gemacht werden. Das Mietobjekt wird bis hinter die erste Tür auf

Parterre geliefert, wenn ein Zugangsweg zur Verfügung steht, der für

einen Transport per LKW von 40 Tonnen geeignet ist. Die erforderliche

Mindesttürbreite beträgt 2 Meter, die Mindesthöhe beträgt 2,50

m und der Zugang, sowie der Transportweg innerhalb der Veranstaltungs-

Räumlichkeiten muss mit Transportsystemen von bis zu 1200

kg Gesamtgewicht befahrbar sein. Wenn diese Transportbedingungen

nicht erfüllt werden (z.B. weil der Untergrund nicht geeignet ist, der

Zugangsweg zu schmal ist, parkende Autos den An- und Abtransport

verhindern, das Mietobjekt noch nicht sauber sortiert ist, um abgeholt

werden zu können), hat der Vermieter das Recht, die hierdurch entstandenen

Extrakosten in Rechnung zu stellen. Bei der Ablieferung

der Güter muss der Mieter das Mietobjekt sofort kontrollieren. Eventuelle

Versäumnisse müssen innerhalb von 2 Stunden nach Warenübergabe

dem Vermieter telefonisch oder per Fax gemeldet werden. Am

vereinbarten Abholtag muss das Mietobjekt ab vormittags 8.00 Uhr

sortiert und sauber gestapelt hinter der ersten Tür auf Parterre bereit

stehen (N.B.: wie es auch bei der Anlieferung gestanden hat).

Bei der Abholung wird das Mietmaterial sofort, soweit möglich, kontrolliert

und gezählt. Wenn das Material aus Geschirr, Besteck, Tüchern

und/oder anderen kleinen Materialien besteht, kann es nicht sofort

beim Einladen kontrolliert werden.

Der Mieter ist damit einverstanden, dass die definitive Zählung und

Kontrolle erst in den Lagern des Vermieters stattfindet. Der Vermieter

garantiert, dass im Zeitraum zwischen der Abholung und der Zählung

im Lager kein Verlust und keine Beschädigung entstehen. Das Mietobjekt

wird innerhalb von 48 Stunden nach dem Ende des Ereignisses

abgeholt, außer wenn ein anderer Abholtermin vereinbart ist.

REINIGUNG

Der Mieter muss das Mietmaterial sorgfältig behandeln. Geschirr,

Besteck, Küchenapparatur usw. werden nach der Rückgabe gegen

eine Vergütung durch den Vermieter gereinigt; sie müssen durch den

Mieter so dem Vermieter zurückgegeben werden (sortiert, ohne Essensreste,

Fettreste usw.), dass sie sofort maschinell gereinigt werden

können. Wenn das Mietobjekt extrem schmutzig ist, hat der Vermieter

das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich

in Rechnung zu stellen. Textilien (z.B. Tischtücher) müssen nach

der Benutzung dem Vermieter trocken zurückgegeben werden. Bei

dem Bodenbelag gelten zer- oder verschnittene und stark verschmutzte

(Kaugummi, Brandlöcher z.B. durch Zigaretten) Fliesen/Platten als

nicht mehr brauchbar.

HEIZ-, KLIMAANLAGEN-, STROM- UND TOILETTENEINHEITEN

ENERGIE

Außer wenn etwas anderes angegeben ist, bezieht sich der angebotene

bzw. vereinbarte Preis nicht auf die Kosten für Energie- und/

oder Brennstoffverbrauch und die Kosten für den Anschluss ans Versorgungsnetz.

Der durch uns gelieferte Brennstoff wird zu unserem

Tagespreis berechnet. Die in den Angeboten genannten Brennstoffkosten

können sich daher ändern.

Die Verpflichtungen des Mieters

1. Der Mieter muss dafür sorgen, dass die für die Installation des

Mietobjekts benötigten Vorrichtungen rechtzeitig angebracht werden.

Er muss dabei die durch uns erteilten Anweisungen genau befolgen.

Er muss außerdem dafür sorgen, dass der Ort, an dem das

Mietobjekt installiert wird, die durch die zuständigen Stellen festzulegenden

Anforderungen erfüllt und jederzeit frei und unbehindert

zugänglich ist und dass die ungestörte Funktion des Mietobjekts

auf keinerlei Weise behindert wird, das Ganze entsprechend unserer

Beurteilung. Außerdem muss der Mieter - soweit erforderlich -

überbehördliche Genehmigungen verfügen, die mit der Benutzung

des Mietobjekts im Zusammenhang stehen.

2. Der Mieter erklärt, das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand

erhalten zu haben und im gleichen Zustand an uns zurückzugeben.

Der Mieter haftet für alle Schäden jedweder Art und jedweden

Ursprungs, gleichgültig ob sie durch den Mieter oder Dritte verschuldet

werden oder die Folge höherer Gewalt sind.

3. Der Mieter muss für eine angemessene Bewachung des Mietobjekts

Sorge tragen. Der Mieter muss auf Verlangen das Mietobjekt

gegen die durch uns anzugebenden Risiken versichern und während

des Mietzeitraums für uns versichert halten.

4. Das Mietobjekt darf nur durch uns bzw. durch Personal, das durch

uns bestimmt wird, bedient werden.

5. Der Mieter ist verpflichtet, uns Störungen unverzüglich zu melden.

Reparaturen dürfen ausschließlich von uns bzw. von uns beauftragten

Unternehmen durchgeführt werden. Die Nichtnutzbarkeit

des Mietobjekts wegen Störungen oder Reparaturen berührt nicht

die Verpflichtung des Mieters, den vereinbarten Mietpreis zu zahlen.

ZELTE

Die Verpflichtungen des Mieters

1. Der Mieter bestimmt den Ort, an dem das Mietobjekt installiert wird.

Er untersucht, ob das Mietobjekt am Ort der Installation sicher und

ohne Schaden an Sachen anderer und/oder ohne Beeinträchtigung

der Rechte anderer installiert werden kann, und steht für diese Tatsache

ein. Er informiert den Vermieter über die Anwesenheit von

Leitungen, Kabeln, Rohren und anderen Vorrichtungen auf oder im

Boden. Das Gelände, auf dem das Mietobjekt aufgestellt werden

muss, muss horizontal und eingeebnet sein. Der Mieter steht dafür

ein, dass das betreffende Gelände am Tag, der für die Ablieferung

und/oder Montage des Mietobjekts vereinbart ist, frei, geräumt und

gut zu befahren ist, auch durch LKW mit 40 Tonnen Gesamtgewicht.

Maßnahmen, die für das eine oder andere notwendig sind, werden

durch den Mieter getroffen und gehen vollständig zu dessen Lasten.

Schäden am Gelände und/oder an den Gebäuden, Leitungen,

Rohren oder anderen Gegenständen auf oder im Boden infolge der

Montage des Mietobjekts gehen zu Lasten des Mieters.

2. Beim vereinbarten Transport des Mietobjekts durch den Vermieter

steht der Mieter dafür ein, dass der Vermieter einen Zugangsweg

nutzen kann, der für LKW von 40 Tonnen geeignet ist. Schäden am

Gelände und/oder an den Gebäuden gehen zu Lasten des Mieters.

3. Bei Schnee muss der Mieter dafür Sorge tragen, dass das Zeltdach

schneefrei bleibt. Durch Schneelast verursachte Schäden gehen

zu Lasten des Mieters.

4. Bei Sturm und/oder Unwetter steht der Mieter dafür ein, dass alle

Ein- und Ausgänge des Zelts dicht gehalten werden. Droht oder

entsteht ein Schaden am Mietobjekt, so muss der Mieter alles tun,

um den Schaden zu verhindern oder möglichst gering zu halten.

Der Mieter ist verpflichtet den Vermieter darüber auf dem Laufenden

zu halten.

5. Ohne Zustimmung des Vermieters darf der Mieter (außer in den

unter Punkt 4 genannten Fällen), keine Änderungen am Mietobjekt

anbringen.

6. Der Mieter darf das Mietobjekt ausschließlich entsprechend der

vereinbarten Bestimmung benutzen. Der Mieter wird im oder

am Mietobjekt keine Veränderungen anbringen. Das Bekleben,

Bemalen oder anderweitige Bearbeiten des Mietobjekts ist nicht

gestattet.

7. Wenn für die Aufstellung des Mietobjekts die Zustimmung eines

Dritten notwendig ist, trägt der Mieter rechtzeitig für den Erhalt

dieser Zustimmung Sorge. Er informiert den Vermieter schriftlich

über das Vorliegen dieser Zustimmung. Der Nichterhalt der erforderlichen

Zustimmung(en) geht vollständig auf Risiko des Mieters.

An einen Dritten zu zahlende Vergütungen für die Aufstellung und

Erhaltung des Mietobjekts, welcher Art auch immer, gehen vollständig

zu Lasten des Mieters, auch wenn sie bereits durch den

Vermieter entrichtet worden sind.

STREITIGKEITEN

Für evtl. Streitigkeiten ist das Gericht am Niederlassungsort (jeweiliger

Niederlassungsort oder Hauptsitz) des jeweils vermietenden Unternehmens

(Vertragspartner) zuständig.

GÜLTIGKEIT

Diese Mietbedingungen sind ab 01.07.2019 gültig. Alle alten Mietbedingungen

werden ab dem 30.06.2019 automatisch ungültig.

COPYRIGHT © / URHEBERRECHT

Sämtliche Inhalte sowie das Werk als Ganzes sind urheberrechtlich geschützt.

Jegliche unberechtigte Nutzung, insbesondere durch Nachdruck

oder Vervielfältigung in Form von Fotokopien, Mikrokopien, oder

anderen Verfahren, auch von Teilen, für jegliche Zwecke werden gerichtlich

verfolgt. Die Übernahme des Inhaltes oder Teilen hiervon in

Datensysteme/Datenbanken oder die Verwendung des Verzeichnisses

für gewerbliche, private oder andere Zwecke sind verboten.

Für Satz- und Formfehler redaktioneller oder technischer Art wird keine

Haftung übernommen und kein Schadensersatz geleistet.

ALLE PREISE ZZGL. GESETZLICHER MWST.

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